Einvernehmliche Scheidung – Vorausetzungen

Der günstigste und schnellste Weg

Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehepartner

  • seit mindestens einem halben Jahr getrennt sind (getrennte Haushalte sind NICHT erforderlich),
  • beide die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen und
  • sich über die Scheidung und die Folgen der Scheidung einig sind.

Die Vereinbarung über die Folgen der Scheidung wird idealer Weise in einer Mediation erarbeitet. Folgende Punkte sind jedenfalls zu klären:

  • die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der ehelichen Ersparnisse bzw. Schulden
  • die wechselseitigen Unterhaltsansprüche
  • gegebenenfalls die Obsorge für die Kinder
  • gegebenenfalls der Unterhalt für die Kinder

In der Praxis werden oft noch weitere Vereinbarungen, z.B. hinsichtlich des Besuchsrechtes getroffen.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts im Weg.

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