Einvernehmliche Scheidung – Kosten

Nicht gratis, aber die kostengünstigste Lösung

Scheidungsvergleich

Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist ein Scheidungsvergleich. Dieser wird idealer Weise im Rahmen einer Mediation erstellt. Die Höhe der Kosten hängt in diesem Fall natürlich primär von der Dauer des Mediationsverfahrens und somit von der Komplexität der Scheidung und der Konsensbereitschaft bzw. Konfliktfreudigkeit der Ehepartner ab.

Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag kann ebenfalls im Rahmen des Mediationsverfahrens erstellt werden, sodass die Kosten dafür im Mediationsverfahren inkludiert sind. Die Gerichtsgebühr für die Einbringung des Antrages beträgt € 253,00.

Scheidungsverhandlung

Die Gerichtsgebühr für die Scheidung beträgt nochmals € 253,00. Werden bei der Scheidung Liegenschaften übertragen oder sonstige Rechte begründet, fällt eine zusätzliche Gerichtsgebühr in der Höhe von €379,00 an.

Wenn die Ehepartner sich bei der Scheidung durch Rechtsanwälte vertreten lassen, fallen dafür Kosten gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz an.